"Mehr Service für Datenschutz!"

Benötige ich einen Datenschutzbeauftragten?

Ein Datenschutzbeauftragter wird nur in bestimmten Fällen benötigt, die von der DSGVO vorgegeben sind.

Ein Datenschutzkoordinator oder Datenschutzverantwortlicher wird im Unternehmen jedenfalls benötigt. Jedes Unternehmen, das personenbezogene Daten verarbeitet muss alle relevanten Vorgaben der Datenschutzgrundverordnung erfüllen, unabhängig von dessen Größe.

Ein Datenschutzbeauftragter ist notwendig wenn ….

  • die Verarbeitung von einer Behörde oder öffentlichen Stelle durchgeführt wird (Ausnahme Gerichte, die im Rahmen ihrer justiziellen Tätigkeit handeln)
  • die Kerntätigkeit des Verantwortlichen oder des Auftragsverarbeiters in der Durchführung von Verarbeitungsvorgängen besteht, welche aufgrund ihrer Art, ihres Umfangs und/oder ihrer Zwecke eine umfangreiche regelmäßige und systematische Überwachung von betroffenen Personen erforderlich machen, oder
  • die Kerntätigkeit des Verantwortlichen oder des Auftragsverarbeiters in der umfangreichen Verarbeitung besonderer Kategorien von Daten (sensible Daten, z.B. Patientendaten, Gesundheitsdaten, rassische und ethische Herkunft, politische Meinung, religiöse Weltanschauung, Daten zum Sexualleben) oder von personenbezogenen Daten über strafrechtliche Verurteilungen und Straftaten besteht.

Wer kann Datenschutzbeauftragter sein?

Der Datenschutzbeauftragte kann eine interne Person sein (Mitarbeiter) oder ein externer Datenschutzbeauftragter sein.

Der Datenschutzbeauftragte benötigt ausreichend berufliche Qualifikation und Fachwissen auf dem Gebiet des Datenschutzrechts und der Datenschutzpraxis. Regelmäßige Weiterbildung sollte gewährleistet sein.

Kein Interessenskonflikt mit anderen Aufgaben im Unternehmen darf bestehen (z.B. IT, Marketing,…).

Unter Umständen gibt es einen besonderen Kündigungsschutz für den Datenschutzbeauftragten.

Eine Meldung des Datenschutzbeauftragten an die österreichische Datenschutzbehörde ist notwendig!

Idealerweise hat ihr Unternehmen selbst einen Mitarbeiter als Datenschutzbeauftragten bestimmt. Mitarbeiter sind oft besser in Kommunikationswege mit eingebunden und kennen die Prozesse in Ihrem Unternehmen.

Aber auch ein externer Datenschutzbeauftragter ist möglich, wenn intern die Ressource knapp sind.
Gerne können Sie hierfür mit mir Kontakt aufnehmen.